Aufgrund von Fahrzeugausfällen bei einem unserer Sub-Unternehmer kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Leerung der Container an den öffentlichen Standplätzen im Landkreis. Wir arbeiten intensiv daran, die Probleme schnellstmöglich zu beheben und bitten um Ihr Verständnis.
Bitte stellen Sie keine Abfälle vor den Containern ab. Sollte der Container an Ihrem gewohnten Standort überfüllt sein, bitten wir Sie, vorübergehend auf die Entsorgungsmöglichkeiten an den Wertstoffhöfen auszuweichen.
Inhalt
Elektroschrott
Ausgediente Elektrogeräte werden getrennt vom Restmüll gesammelt. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Aluminium, Eisen, Kupfer, Gold und seltene Erden, die wieder verwendet werden können. Das schont vor allem knapper werdende Ressourcen. Die getrennte Erfassung gewährleistet zudem eine umweltgerechte Entsorgung schädlicher Stoffe, die sich in vielen Geräten finden. Das neue Elektrogesetz eröffnet dazu mehrere Alternativen.
Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² und Lebensmittelmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte im Sortiment haben, treffen unterschiedliche Rücknahmeverpflichtungen. Sie müssen beim Verkauf eines Neugerätes ein vergleichbares Altgerät unentgeltlich zurücknehmen. Unabhängig vom Verkauf eines Neugerätes ist der Handel außerdem gehalten, die kostenlose Rückgabe von bis zu drei kleinen Altgeräten, deren Kantenlänge nicht größer als 25 cm ist, zu ermöglichen.
Beim Kauf von Elektrogeräten im Versandhandel muss der Händler ein kostenloses Rücksendeangebot oder - in Kooperation mit dem stationären Handel dort - eine Gelegenheit zur Abgabe schaffen.
Wichtig: sofern bei Lieferung eines Neugerätes nach Hause das Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll, muss dies gleich beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart werden.
Beim Kauf von Elektrogeräten im Versandhandel muss der Händler ein kostenloses Rücksendeangebot oder - in Kooperation mit dem stationären Handel dort - eine Gelegenheit zur Abgabe schaffen.
Wichtig: sofern bei Lieferung eines Neugerätes nach Hause das Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll, muss dies gleich beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart werden.
An den Wertstoffhöfen im Landkreis Miesbach (außer Schliersee und Wall) können Sie Elektrogeräte gebührenfrei entsorgen. Es gilt eine Mengenbegrenzung von 2 m³. Die Wertstoffhöfe Schliersee und Wall nehmen keine Elektrogeräte an.
- Elektrogeräte werden im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nach schriftlicher Anmeldung abgeholt. Hierzu bitte unser Formular ausfüllen und an uns senden (Post/Fax/E-Mail). Die Anmeldung muss uns spätestens 1 Woche vor dem Abfuhrtermin vorliegen. Da die Nachfrage hoch ist und wir nur eine bestimmte Anzahl von Anmeldungen annehmen können, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig für Ihren Wunschtermin an.
- Termine 2023: 10. Januar, 7. Februar, 7. März, 18. April, 16. Mai, 13. Juni, 11. Juli, 8. August, 12. September, 10. Oktober, 7. November, 5. Dezember
- Es gilt eine Mengenbegrenzung von 2 m3. Für größere Mengen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Containerdienste.
- Die Gegenstände müssen an der Grundstückszufahrt getrennt nach Materialien und gut sichtbar bereitgestellt sein. Der Platz muss für einen LKW anfahrbar sein, der Verkehr darf nicht behindert werden.
- Bei der Abholung ist die Abfuhrpauschale (20 Euro) zu entrichten. Ihre Anwesenheit oder die einer beauftragten Person ist daher erforderlich.
Gut erhaltene und funktionstüchtige Elektrogeräte können gebührenfrei im Flohmarkt des Wertstoffzentrums Warngau abgegeben werden. Ausgenommen sind Wasch- und Spülmaschinen. Die Entscheidung, ob ein Gerät gut erhalten ist, treffen unsere Mitarbeiter.
Die Entsorgung von Elektrogeräten aus Haushalten ist gebührenfrei, aus Gewerbe nur, wenn Beschaffenheit und Menge mit denen privater Haushalte vergleichbar ist. Es gilt eine Mengenbegrenzung von 2m³.
Kühl- und Gefriergeräte, Radiatoren, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Herde, Fernseher, Stereoanlagen, Lautsprecher, elektrische Werkzeuge, elektrische Rasenmäher, Staubsauber, Stehlampen, Solarien, usw., keine Nachtstromspeicherheizgeräte!
Hochleistungsbatterien wie Lithium-Ionen Akkus, die nicht von Elektrogeräten umschlossen sind, müssen vor der Abgabe am Wertstoffhof aus diesen entnommen werden. Die ist für eine sachgerechte Entsorgung erforderlich.
Hochleistungsbatterien finden unter anderem in Akku-Schraubern, Notebooks oder Heckenscheren Verwendung. Sie können durch Kurzschluss oder Beschädigung in Brand geraten und schlimmstenfalls auch explodieren. Deshalb müssen sie vor der Entsorgung Kurzschluss gesichert und in separat gekennzeichnete Batteriesammelbehälter verpackt werden. Sie erkennen Geräte mit einem Lithiumakku am Aufkleber mit dem Symbol "Li".
Hochleistungsbatterien finden unter anderem in Akku-Schraubern, Notebooks oder Heckenscheren Verwendung. Sie können durch Kurzschluss oder Beschädigung in Brand geraten und schlimmstenfalls auch explodieren. Deshalb müssen sie vor der Entsorgung Kurzschluss gesichert und in separat gekennzeichnete Batteriesammelbehälter verpackt werden. Sie erkennen Geräte mit einem Lithiumakku am Aufkleber mit dem Symbol "Li".
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