Inhalt

Sperrmüll

Es gibt im Landkreis Miesbach verschiedene Möglichkeiten, Sperrmüll zu entsorgen.
  • Sperrmüll wird nach schriftlicher Anmeldung abgeholt.
    Hierzu bitte unser Formular ausfüllen und an uns senden (Post/Fax). Die Anmeldung muss uns spätestens 1 Woche vor dem Abfuhrtermin vorliegen. Da die Nachfrage hoch ist und wir nur eine bestimmte Anzahl von Anmeldungen annehmen können, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig für Ihren Wunschtermin an.
  • Termine 2024: 
    9. Januar, 6. Februar, 12. März, 9. April, 14. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 6. August, 10. September, 8. Oktober, 5. November, 3. Dezember
  • Für alle Entsorgungsgruppen (Altholz, Altmetall, Elektrogeräte und Sperrmüll) gibt es eine Mengenbegrenzung von je 2 m³. Für größere Mengen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Containerdienste.
  • Die Gegenstände müssen an der Grundstückszufahrt getrennt nach Materialien und gut sichtbar bereitgestellt sein. Der Platz muss für einen LKW anfahrbar sein, der Verkehr darf nicht behindert werden.
  • Bei der Abholung sind die Abfuhrpauschale (20 Euro) und ggfs. bei Sperrmüll die Entsorgungsgebühren in bar zu entrichten. Ihre Anwesenheit oder die einer beauftragten Person ist daher erforderlich.
An den Wertstoffhöfen im Landkreis Miesbach können Sie Altholz (max. 2 m3 je Woche), Altmetall, Elektrogeräte und Sperrmüll (max 2 m3 je Woche) entsorgen. Die Wertstoffhöfe Schliersee und Wall nehmen kein Altholz und keine Elektrogeräte an.
Gut erhaltene Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände können gebührenfrei im Flohmarkt des Wertstoffzentrums Warngau abgegebeben werden. Ausgenommen sind Wasch- und Spülmaschinen sowie Matratzen. Die Entscheidung, ob ein Gegenstand gut erhalten ist, treffen unsere Mitarbeiter.
Sperrmüll
vermischt
je angefangener 1/2 m³: 15,00 Euro
Kleinmenge bis 50 Liter:   5,00 Euro

einzelne Gegenstände je Stück
große Gegenstände: 10,00 Euro
mittelgroße Gegenstände: 5,00 Euro
Kleinteil: 2,50 Euro

Altholz aus dem Innenbereich

  • Schränke, Buffets, Kommoden, Tische, Stühle, Hocker, Betten, Lattenroste, Spanplatten (auch beschichtet), usw.
  • kein Altholz aus dem Außenbereich.

Altmetall

  • Heizkörper, Öfen (Gas, Öl, Kohle), Fahrräder, Autofelgen, Dachrinnen, Antennen, leere Öltanks (aufgeschnitten und gereinigt), Blechkannen, Fässer, Kanister, Schubkarren, Benzinrasenmäher (öl- und kraftstofffrei), Wäscheständer, Sonnenschirme, Eisenstühle, Markisen, usw.

Elektrogeräte aus Haushalten

  • Kühl- und Gefriergeräte, Radiatoren, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Herde, Fernseher, Stereoanlagen, Lautsprecher, elektrische Werkzeuge, elektrische Rasenmäher, Staubsauber, Stehlampen, Solarien, usw., Elektrogeräte aus dem Gewerbe nur, wenn Beschaffenheit und Menge dort anfallender Altgeräte mit denen privater Haushalte vergleichbar sind.
  • keine Nachtstromspeicherheizgeräte!

Sperrmüll

  • Sofas, Sessel, Matratzen, Federbetten, Teppiche, Koffer, Spiel- und Sportgeräte, Kinderwagen, Kinderautositze, großes Kinderspielzeug, Altholz aus dem Außenbereich wie Gartenmöbel, Gartenspielgeräte, Gartenzäune, Blumenkästen, Bretter, Fenster und Türen ohne Glas, Fenster- und Türstöcke, usw.
  • Keine Abfälle, die auch in den Restmüllsack passen, keine Spiegel, Glasscheiben, Abfälle aus Bau- und Umbaumaßnahmen, Industrie- und Gewerbeabfälle, Reifen, Kfz-Teile, Silofolien, Wertstoffe (z. B. Glas, Kartonagen, Grüngut, Styropor), Problemstoffe (z. B. Farben Lacke, Autobatterien), Altkleider, Schuhe, mit Restmüll gefüllte Säcke oder Kartons usw.

Information

Bei Fragen und Problemen rund um die Abfall- und Wertstofftrennung beraten wir Sie gerne, Tel 08024 9038-86.

Mehr zu diesem Thema

    Wussten Sie, dass…

    Aktuelles