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Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt!
Illegale Müllablagerungen an den öffentlichen Containerstellplätzen nehmen drastisch zu. Neben Arbeits- und Kostenaufwand durch die entstandenen Reinigungsarbeiten werden bei dieser Art rücksichtsloser und sträflicher Handlungsweise auch die Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt ganz bewusst in Kauf genommen.
Beispielsweise werden Müllsäcke nachts von Tieren aufgerissen und der Inhalt weit verstreut. Dies ist nicht nur ein hygienisches Problem für Anlieger, es stellt auch ein gesundheitliches Risiko dar. Kinder nutzen die abgestellten Gegenstände als Spielzeug. Handelt es sich z. B. um defekte Elektro- oder mechanische Geräte, birgt dies eine hohe Verletzungsgefahr und kann zu Unfällen führen.
Dabei liegt der Verdacht nahe, dass es nicht Unwissenheit ist, die zu illegalen Müllablagerungen führt. Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind über die vielfältigen ordentlichen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis gut informiert. Die Tatsache, dass Gegenstände wie Restmüllsäcke, Möbel oder Elektrogeräte im Regelfall nachts bzw. nach Einbruch der Dunkelheit neben die Container gestellt werden, lässt vermuten, dass dies ganz bewusst passiert und allein das Unrechtsbewusstsein fehlt. Dabei nehmen Müllsünder durchaus in Kauf, dass die illegale Entsorgung von einfachen Abfällen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden kann. Handelt es sich um gefährliche Abfälle, liegt eine Straftat vor.
Bitte beachten Sie!
Beispielsweise werden Müllsäcke nachts von Tieren aufgerissen und der Inhalt weit verstreut. Dies ist nicht nur ein hygienisches Problem für Anlieger, es stellt auch ein gesundheitliches Risiko dar. Kinder nutzen die abgestellten Gegenstände als Spielzeug. Handelt es sich z. B. um defekte Elektro- oder mechanische Geräte, birgt dies eine hohe Verletzungsgefahr und kann zu Unfällen führen.
Dabei liegt der Verdacht nahe, dass es nicht Unwissenheit ist, die zu illegalen Müllablagerungen führt. Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind über die vielfältigen ordentlichen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis gut informiert. Die Tatsache, dass Gegenstände wie Restmüllsäcke, Möbel oder Elektrogeräte im Regelfall nachts bzw. nach Einbruch der Dunkelheit neben die Container gestellt werden, lässt vermuten, dass dies ganz bewusst passiert und allein das Unrechtsbewusstsein fehlt. Dabei nehmen Müllsünder durchaus in Kauf, dass die illegale Entsorgung von einfachen Abfällen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden kann. Handelt es sich um gefährliche Abfälle, liegt eine Straftat vor.
Bitte beachten Sie!
- An den Containerstellplätzen dürfen ausschließlich folgende Wertstoffe entsorgt werden:
Altglas (grünes, braunes und weißes Behälterglas),
Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien,
Altkleider und Schuhe (an den meisten Stellplätzen). - Gegenstände neben den Containern abzustellen ist verboten!
Die Einwurfzeiten nur werktags von 7.00 bis 19.00 sind aus Rücksicht auf die Anlieger einzuhalten. - Unsere Abfallberatung erreichen Sie unter Tel 08024 9038-86.