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Information zur Sperrmüllentsorgung für Hochwassergeschädigte

Als finanzielle Entlastung für Geschädigte des aktuellen Hochwassers aus dem Landkreis Miesbach können einmalig bis zu 2 m³ durch Überschwemmung entstandenen Sperrmüll gebührenfrei an den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Hierfür ist eine Bestätigung der Gemeinde erforderlich, die belegt, dass die Schäden durch Überschwemmung entstanden sind. Diese Bestätigung muss bei der Entsorgung am Wertstoffhof abgegeben werden.

Für die Entsorgung größerer Mengen an Sperrmüll gibt es folgende Möglichkeiten (gebührenpflichtig):
- An der Waage in Hausham „Am Brenten“ können bis zu 5 m³ Sperrmüll abgegeben werden.
- Im Wertstoffzentrum in Warngau gibt es keine Begrenzung für die Sperrmüllentsorgung.

Falls Sie bereits durch das Hochwasser entstandenen Sperrmüll entsorgt haben, können Sie sich unter Vorlage der Quittung sowie der Bestätigung der Gemeinde die Entsorgungskosten für max. 2 m³ bei der Verwaltung im Wertstoffzentrum Warngau erstatten lassen.

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